Einreisebestimmungen für Finnland
 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Reisedokumente

Nachdem das Schengener Abkommen am 25. März 2001 auch für Finnland in Kraft getreten ist, sind für Reisende zwischen Deutschland und Finnland die Passkontrollen entfallen. Trotzdem ist jeder Reisende verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Der deutsche Kinderausweis, der Personalausweis für Minderjährige, der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils sowie der deutsche Kinderreisepass werden ohne Einschränkungen zur Einreise nach Finnland anerkannt.

Sofern die dauerhafte Übersiedlung nach Finnland gewünscht ist, ist zu beachten, dass bei Kontoeröffnung von den finnischen Banken meist ein Reisepass statt eines Personalausweises als Identitätsnachweis verlangt wird.

 
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