Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu drei Monaten in Norwegen aufhalten und benötigen zum Aufenthalt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Minderjährige benötigen einen gültigen Kinderausweis, Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils.
Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug empfiehlt sich in jedem Fall - sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern - das Mitführen eines Lichtbildausweises, da nicht alle Fluggesellschaften Ausweise ohne Lichtbild anerkennen. Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen. Nähere Informationen erteilt die Königliche Norwegische Botschaft (www.norwegen.no/info/embassy.htm) und das norwegische Ausländerzentralamt UDI (www.udi.no).