Einreisebestimmungen für Schweden
 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Schweden ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Schweden und können demnach mit einem

  • gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis,

  • gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis,

  • gültigen vorläufigen Personalausweis,

nach Schweden einreisen.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils. Auch für Kinder ausgestellte Personalausweise werden für die Einreise anerkannt.

Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt.

Für alleine oder in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige gibt es keine besonderen Vorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall zusätzlich die teilweise sehr strengen Regelungen/Geschäftsbedingungen bezüglich Lichtbildausweisen der zahlreichen neuen Fluglinien zu prüfen.

 
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